Inhaltsverzeichnis

    Bankkonten mit JTL-Wawi abgleichen

    Ihre Aufgabe/Ausgangslage

    Sie haben Ihre Bank als Zahlungsanbieter an JTL-Wawi angebunden. Jetzt möchten Sie Ihre Kontobewegungen mit JTL-Wawi abgleichen, um die Zahlungseingänge Ihrer Kunden den entsprechenden offenen Aufträgen in JTL-Wawi zuzuweisen. Beim Abgleich Ihrer Konten werden neue Kontobewegungen automatisch in JTL-Wawi importiert.

    Voraussetzungen/Einschränkungen

    • Sie haben Ihre Bank als Zahlungsanbieter an JTL-Wawi angebunden. Lesen Sie dazu: Bankkonten via FinTS/XS2A an JTL-Wawi anbinden.
    • Sie verfügen über die entsprechenden Rechte in JTL-Wawi, um einen Zahlungsabgleich durchzuführen.
    • Sie haben über das Menü in JTL-Wawi Admin > Globale Einstellungen > Registerkarte: Zahlungen die Checkbox Zahlungen automatisch zuordnen aktiviert.

    Zahlungsabgleich durchführen und Zahlungen automatisch zuweisen

    1. Öffnen Sie den Bereich Zahlungen in JTL-Wawi.
    2. Markieren Sie das Kundenkonto einer Bank, für das Sie den Abgleich starten möchten und klicken Sie auf die Schaltfläche Abgleich starten. Ein Dialogfenster öffnet sich, in dem Sie – je nach verwendeten Sicherheitsverfahren – zur Anmeldung an Ihrem Bankkonto aufgefordert werden.
    3. Folgen Sie den Anweisungen zur Anmeldung an Ihrem Konto.
    4. Nach erfolgreicher Anmeldung wird der Abgleich gestartet. Die Kontobewegungen werden in JTL-Wawi geladen.
    Kontobewegungen, die für den Abgleich mit Aufträgen in JTL-Wawi nicht relevant sind, können Sie in der Listenansicht markieren (mehrere Buchungen mit gehaltener Strg-Taste) und ausblenden, indem Sie auf den kleinen schwarzen Pfeil auf der Schaltfläche Sichtbarkeit klicken und die Option Buchung unsichtbar wählen.
    1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Abgleich starten. Die Kontobewegungen werden in JTL-Wawi importiert.

    Jetzt können Sie entweder die Kontobewegungen weiterer Konten in JTL-Wawi importieren oder mit dem automatischen bzw. manuellen Zuweisen von Zahlungseingängen zu offenen Aufträgen fortfahren. Lesen Sie mehr zum Thema hier.