Steuerverwaltung
In der Steuerverwaltung können Sie die Steuereinstellungen für Ihre Firma hinterlegen. Sie haben hier u.a. die Optionen Steuerzonen mit Steuerklassen und den jeweiligen Steuersätzen festzulegen.
A. Steuerklassen
Über die Schaltfläche Steuerklassen bearbeiten haben Sie einen Schnellzugriff auf den ersten Menüpunkt des Menüs Steuern (Admin > Steuern > Steuerklassen). Den Abschnitt zum Thema Steuerklassen finden Sie hier: Steuerklassen
B. Steuereinstellungen
Die Informationen hier beziehen sich auf ein Beispiel einer Firma mit Sitz in Deutschland. Im Bereich Steuereinstellungen finden Sie die Kategorie Globale Einstellungen (Deutschland). Diese wird in zwei Steuerzonen, EU-Zone (Zone-EU) und in die Nicht-EU-Zone (Zone-Nicht-EU). kategorisiert. Sofern Sie eine der Unterkategorien, z.B. Zone-EU markieren, werden alle zugehörigen Steuerzonenländer mit Länderkürzel angezeigt (siehe Bereich C: Steuerzonenländer).
Firma hinzufügen: Hier wählen Sie die Firma aus, für die die Steuereinstellungen generiert werden sollen.
Steuerzone hinzufügen: Mit einem Klick auf diese Schaltfläche können weitere Steuerzonen hinzugefügt werden.
Löschen: Hiermit können Sie bereits erstellte Steuerzonen löschen. Dies ist abhängig von Ihrer Auswahl. Haben Sie eine Firma ausgewählt, wird diese Firma mit allen Steuerzonen gelöscht.
C. Steuerzone
Steuerzonen fassen ausgewählte (Liefer-)Länder mit gleichen Regelungen hinsichtlich Umsatzsteuer zusammen. Aufgrund der Landesauswahl in Ihren Firmeneinstellungen werden Steuerzonen automatisch von JTL-Wawi angelegt. Selbstverständlich können Sie jederzeit aber auch eigene Steuerzonen erstellen bzw. vorhandene Zonen bearbeiten.
OSS (OneStopShop): Jedes EU Land ist steuerpflichtig. Möchten Sie für ein einzelnes Land spezifische Steuerzonen erstellen, wählen Sie die Schaltfläche Steuerzone anlegen und wählen Sie das Land aus. Wenn Sie OSS verwenden, wählen Sie in dem Dropdown-Menü das entsprechende OSS-Verfahren aus.
Unternehmen, die in größerem Maße nicht nur innerhalb des eigenen Landes verkaufen, werden sich ab einer gewissen Größenordnung mit der sogenannten Versandhandelsregelung der EU befassen. Dies betrifft vorrangig Unternehmen, bei deren ausländischen Kunden es sich um Privatkunden oder um Unternehmen ohne USt.-ID (oftmals Kleinunternehmer) handelt. Wichtigste Voraussetzung für die Versandhandelsregelung ist die Lieferschwelle. Lieferschwellen bezeichnen den Netto-Warenwert (ohne Steuer), bis zu dem die Lieferungen mit der Steuer des Abgangslandes (also dem Land des Händlers bzw. Verkäufers) abgerechnet werden können.
Oder mit vereinfachten Worten: Ab einem gewissen Umsatz, den Sie mit (Privat-)Kunden anderer EU-Länder erzielen, werden Sie in diesen Ländern umsatzsteuerpflichtig. Dies wiederum bedeutet unter anderem, dass Rechnungen dann mit dem Steuersatz des jeweiligen Landes ausgestellt werden müssen. Diese Lieferschwellen sind je nach EU-Mitgliedsland unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich ggf. bei Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt.
Falls diese Versandhandelsregelung und das Thema Lieferschwellen für Sie relevant sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:
JTL-Wawi erkennt das Land anhand der Liefer- bzw. Rechnungsanschrift Ihres Kunden und weist den von Ihnen hinterlegten Steuersatz für dieses Lieferland aus.
Aktuelle Steuerzone: Hier sehen Sie in welcher Steuerzone Sie sich aktuell befinden.
Steuerzonenländer: Hier werden alle Steuerzonenländer mit dem jeweiligen Länderkürzel aufgelistet.
Bearbeiten: Über diese Schaltfläche können Sie die Länder auswählen, für die die Steuereinstellungen gelten sollen.
D. Steuerklassensätze und Steuerschlüssel
Hier haben Sie die Möglichkeit die Steuereinstellungen, die für die Steuerzone gelten sollen, festzulegen. In JTL-Wawi sind die Steuerzonen Zone-EU und Zone – Nicht-EU jeweils mit den Steuerklassen ‚Normaler Steuersatz‘ und ‚Ermäßigter Steuersatz‘ hinterlegt.
Hinzufügen: Es öffnet sich das Dialogfenster „Steuerklassenauswahl“. Wählen Sie hier eine Steuerklasse aus, die hinzugefügt werden soll.
Bearbeiten: Mit einem Klick auf diese Schaltfläche öffnet sich das Dialogfenster ‚Steuersätze und Steuerschlüssel‘.
Löschen: Mit dieser Schaltfläche können Sie einen bereits erstellten Steuersatz löschen.
Im Dialogfenster ‘Steuersätze und Steuerschlüssel’ können Sie für die Steuerzone je Steuerklasse den Steuersatz und die Steuerschlüssel, die steuerfreien Innergemeinschaftliche Lieferungen und steuerpflichtigen Innergemeinschaftlichen Lieferungen hinterlegen. Dies kann direkt für Warengruppen, Positionstypen und Versandarten festgelegt werden. Hierzu machen Sie einen Doppelklick in das gewünschte Feld und wählen den Steuerschlüssel ( z.B. 7 %) aus.
OK: Mit dieser Schaltfläche werden die gesetzten Einstellungen übernommen und gespeichert.
Abbrechen: Mit dieser Schaltfläche wird der Vorgang abgebrochen.
E. Steuersatz prüfen
Steuerersatz prüfen: Über diese Schaltfläche können Sie sich zu Prüfzwecken konkrete Steuersätze ermitteln lassen. Geben Sie entsprechende Firma, das Land aus dem versendet wird und das Land, in das die Ware geliefert werden soll, sowie die Steuerklasse ein. Abschließend machen Sie einen Klick auf die Schaltfläche „Ermitteln“. Der Steuersatz wird nun ermittelt.