Inhaltsverzeichnis

    Partnerschaft kündigen als Händler

    Ihre Aufgabe/Ausgangslage

    Manchmal sind Geschäftsbeziehungen nicht für die Ewigkeit. Da Sie als Händler mit dem Fulfillment-Dienstleister einen Vertrag geschlossen haben, müssen Sie diesen kündigen, wenn Sie die Zusammenarbeit beenden möchten.

    Generelles Vorgehen bei Kündigung

    Es kann viele Gründe haben, weswegen Sie den Vertrag mit dem Fulfillment-Dienstleister kündigen könnten. Deswegen können wir Ihnen nur das allgemeine Vorgehen skizzieren. Die Details sollten Sie in jedem Fall mit dem Fulfillment-Dienstleister selbst besprechen.

    1. Kündigen Sie den Vertrag ordentlich oder – falls erforderlich – fristlos.
    2. Entscheiden Sie, was mit der Ware passieren soll, die bei Ihrem Fulfillment-Dienstleister lagert.
    • Geschäftsaufgabe: Verkaufen Sie die Ware beispielsweise auf einem der verschiedenen Portale im Internet als Gesamtposten. Alternativ reden Sie mit Ihrem Fulfillment-Dienstleister, ob dieser einen Kunden hat, der die Ware übernehmen würde. Legen Sie, sobald Sie die Ware verkauft haben, in JTL-Wawi einen Auftrag an, den Sie vom Fulfillment-Lager aus an den Käufer ausliefern. Den Rest erledigt dann Ihr Fulfillment-Dienstleister.
    • Lagerung in einem anderen Lager: Falls Sie die Artikel in einem anderen Lager lagern möchten, z. B. bei sich selbst oder einem anderen Fulfillment-Dienstleister, führen Sie einfach eine Umlagerung durch. Siehe Waren vom Fulfillment-Dienstleister ins eigene Lager umlagern.
    Hinweis: Der Fulfillment-Diensleister kann die Lagerzuweisung erst entziehen, wenn alle Artikel, Aufträge und Anlieferungen vollständig abgearbeitet sind. Es dürfen also keine offenen Aufträge mehr vorhanden sein, Anlieferungen dürfen nicht mehr offen sein und der Bestand aller Artikel muss auf Null sein.
    1. Sobald der Fulfillment-Dienstleister die Zuweisung entzogen hat, wird das Lager nach dem nächsten Abgleich bei Ihnen in JTL-Wawi automatisch gelöscht.

    Wie Sie die Partnerschaft im FFN-Portal kündigen können, lesen Sie auf dieser Seite: Kündigung im FFN-Portal.